Private Investoren

Investments

Mehr als 45.000 Anleger haben uns in den vergangenen 40 Jahren seit unserer Firmengründung ihr Vertrauen geschenkt. Wir konzipieren für sie Investments nach Maß. Für unsere Privaten Investoren strukturieren wir geschlossene Publikums-AIFs sowie offene und geschlossene Spezial-AIFs und auch § 6 b Lösungen.

Investorenbetreuung

Zusammengerechnet hat das 11 köpfige Team unserer Investorenbetreuung 230 Jahre Branchenerfahrung. Alle Fragen rund um die Themen Auszahlungen, Steuern, Erbschaftsangelegenheiten und Anteilsübertragungen werden hier kompetent und persönlich beantwortet. Neben einer transparenten Anlegerkommunikation ist die kontinuierliche und persönliche Begleitung bei allen Anlegerfragen unserer Investoren von oberster Priorität.

Investorenportal

Über unser Investorenportal können alle Unterlagen zu den Investments abgerufen werden.

Ihr Ansprechpartner

Investorenbetreuung

Telefonnummer +49 89 211 04-5222

Fax +49 89 211 04-201

investoren@hannover-leasing.de

Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

FAQ

Wie kann ich meine persönlichen Daten (Adresse, Bankverbindung etc) ändern?

Mit dem von Ihnen unterzeichneten Änderungsformular können Sie uns gerne Ihre geänderten Daten per Post, Fax oder eingescannt per Email einreichen.

Das entsprechende Formular finden Sie rechts im Bereich Download Formulare.

Kann ich Änderungen meiner persönlichen Daten auch telefonisch bekannt geben?

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Sicherheitsgründen Änderungen Ihrer Daten nur schriftlich entgegennehmen können.

Das entsprechende Änderungsformular finden Sie rechts im Bereich Download Formulare.

Was benötigen Sie um meine Namensänderung zu berücksichtigen?

Bitte senden Sie uns einen aktuellen Legitimationsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Eheurkunde etc.).

Wo finde ich meine Investorennummer?

Ihre Investorennummer finden Sie auf den aktuellen Schreiben zu Ihrer Beteiligung, sowie auf der Ihnen einmal jährlich zugesandten Änderungsmitteilung

Was ist der Unterschied zwischen Investoren- und Beteiligungsnummer?

Die Investorennummer ist Ihre persönliche Kundennummer.

Für jede von Ihnen getätigte Beteiligung erhalten sie zusätzlich eine separate Beteiligungsnummer.

Nachzahlungszinsen

In der Regel wird zwar innerhalb der Frist ausgewertet, aber häufig geschieht das nicht immer zeitnah. Deshalb weisen wir darauf hin, dass ab dem 15. Monat nach dem Ende des Veranlagungsjahres Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen gemäß § 233a AO mit 0,15 % pro Monat verzinst werden.
Die Höhe des Zinssatzes wird regelmäßig, wenigstens alle zwei Jahre, angepasst.

Wann ist eine Fondsgesellschaft endgültig beendet?

Die Laufzeit einer Investmentgesellschaft ist im jeweiligen Gesellschaftsvertrag individuell geregelt und hat in der Regel eine feste Laufzeit mit Verlängerungsoption.
Manche ältere Fondsgesellschaften haben eine sogenannte Prognoselaufzeit und laufen so lange, bis das Investitionsobjekt (z. B. die Fonds-Immobilie) vollständig veräußert, liquidiert und im Handelsregister gelöscht ist.

Was ist der Unterschied zwischen einem Direktkommanditisten und einer Treugeberbeteiligung?

Der Direktkommanditist ist mit seinem Namen, Wohnort und Geburtsdatum in das öffentlich einsehbare Handelsregister eingetragen und ist damit im Gegensatz zu einer Treugeberbeteiligung (Beteiligung mittelbar über die Treuhandgesellschaft) unmittelbar an der Investmentgesellschaft beteiligt.

Welchen Wert hat meine Fondsbeteiligung?

Bei Ihrer unternehmerischen Beteiligung an der Fondsgesellschaft handelt es sich generell um eine langfristige Vermögensanlage, für die kein geregelter Markt existiert. Von daher existiert auch kein allgemeiner Verkehrswert der Beteiligung. Hilfsweise könnte ein Kurswert an einer Zweitmarktbörse herangezogen werden, wie z.B. der Deutschen Fondsbörse in Hamburg (www.zweitmarkt.de). Dieser Wert richtet sich nach Angebot und Nachfrage.
Der im Rechenschaftsbericht ausgewiesene Net Asset Value (NAV) bildet einen Anhaltswert zur Entwicklung der Vermögenslage. Der Wert ergibt sich aus allen materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen abzüglich der Verbindlichkeiten.

Gibt es eine feste Laufzeit bei einer Fondsgesellschaft?

Die Laufzeit einer Investmentgesellschaft ist im jeweiligen Gesellschaftsvertrag individuell geregelt und hat in der Regel eine feste Laufzeit mit Verlängerungsoption.
Manche ältere Fondsgesellschaften haben eine sogenannte Prognoselaufzeit und laufen so lange, bis das Investitionsobjekt (z. B. die Fonds-Immobilie) vollständig veräußert, liquidiert und im Handelsregister gelöscht ist.

Wie und wann wird ein Immobilienfonds beendet?

Die Vermögensanlage wird mit Veräußerung der Objekte bzw. der Beteiligungen an den Objektgesellschaften beendet. Bei Veräußerung der Objekte werden die jeweiligen Objektgesellschaften im Anschluss an die Veräußerung liquidiert. Nach Liquidation oder Veräußerung sämtlicher Objektgesellschaften wird auch die Fondsgesellschaft liquidiert. Die Auflösung der Fondsgesellschaft kann nur mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden.
Sobald eine Veräußerung geplant ist, werden wir schriftlich auf alle Gesellschafter mit detaillierten Informationen (u.a. zur Höhe der zu erwartenden Schlussauszahlung) und einer Beschlussvorlage zukommen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Ausführungen zur Beendigung der Vermögensanlage im Emissionsprospekt welcher Ihnen bei Zeichnung der Beteiligung ausgehändigt wurde.

Bekomme ich am Ende der Laufzeit mein angelegtes Kapital zurückgezahlt?

Bei einer unternehmerischen Beteiligung erfolgt am Ende der Laufzweit nicht die Rückzahlung des eingezahlten Eigenkapitals, wie z.B. bei festverzinslichen Wertpapieren.
Rückzahlungen erfolgen ausschließlich über die laufenden Auszahlungen.

Kann ich meine Beteiligung kündigen und welchen Betrag bekomme ich ausgezahlt?

Das Kündigungsrecht ist im jeweiligen Gesellschaftsvertrag geregelt.
Die Kündigung eines Kommanditisten erfolgt durch eingeschriebenen Brief an die Persönlich Haftende Gesellschafterin. Der Wert der Beteiligung des durch die Kündigung ausscheidenden Gesellschafters ist aufgrund einer Auseinandersetzungsbilanz zu ermitteln. Für die Berechnung des Wertes der Beteiligung ist ausschließlich der Jahresabschluss des laufenden Geschäftsjahres maßgeblich.

Welche Alternative zur Kündigung gibt es, um meine Beteiligung vorzeitig zu beenden?

Sofern Sie sich von Ihrer Beteiligung trennen möchten, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, den Anteil zu veräußern. Zwar existiert für unternehmerische Beteiligungen noch kein geregelter Markt, an dem die Anteile während der Fondslaufzeit regelmäßig gehandelt werden. Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, den Anteil über die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG (oder auch andere Handelsplattformen) zu veräußern.

www.zweitmarkt.de

Wo finde ich Rechenschaftsberichte und aktuelle Infos zu meinen Beteiligungen?

Zur aktuellen Situation der jeweiligen Fondsgesellschaften informieren wir alle Investoren und Vertriebspartner laufend und transparent. Online können Sie über das Investorenportal oder das Vertriebspartnerportal die jeweiligen Unterlagen oder den aktuellen Stand zu Ihrer Fondsgesellschaft (Quartalsreporting) einsehen.
Sollten sie noch keinen Zugang für das Investoren / Vertriebspartnerportal haben, wenden Sie sich bitte an unsere Investorenbetreuung.

Zu welchem Zeitpunkt kann ich meine Beteiligung übertragen?

Der Übertragungsvorgang ist im jeweiligen Gesellschaftsvertrag geregelt. Grundsätzlich sind Übertragungen zum 31.12. eines Kalenderjahres möglich.

Haben Sie einen Mustervertrag für Kauf oder Schenkung?

Gerne stellen wir Ihnen einen Mustervertrag zur Verfügung, der jedoch keine Rechtsberatung durch die Hannover Leasing beinhaltet. Wir empfehlen Ihnen generell die Hinzuziehung eines persönlichen rechtlichen und steuerlichen Beraters.

Habe sie ein Vollmachtsformular, damit ich für meine Beteiligung eine Vollmacht erteilen kann?

Unser Haus stellt keine Standard Vollmachtsformulare wie im Bankenwesen zur Verfügung. Gerne können Sie uns eine individuelle Auskunftsvollmacht einreichen.

Ich habe eine Hannover-Leasing Beteiligung geerbt – was muss ich tun?

Damit wir Ihnen unsere Formulare für die Nachlassabwicklung übersenden können, bitten wir Sie, sich als Erbe mit dem Erbnachweis in Form einer Testaments- oder Erbschein-Kopie zu legitimieren. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir ohne eine Legitimation keine personenbezogenen Formulare versenden bzw. Auskünfte erteilen.

Bitte senden Sie uns

  • den Erbnachweis
  • die Sterbeurkunde
  • die Vorder- und Rückseite Ihres Ausweises

jeweils in Kopie per Post oder als PDF-Dokumentenscan an investoren@hannover-leasing.de. Bitte beachten Sie, dass wir keine abfotografierten Dokumente per E-Mail akzeptieren können.

Welche Dokumente muss ich für die Übertragung der Beteiligung bei Hannover Leasing einreichen?

Nach der Meldung des Sterbefalls erhalten Sie von uns die Unterlagen für die Übertragung der Beteiligung. Sie finden in diesem Paket die benötigten Formulare für die Umschreibung. Im Einzelnen fordern wir die folgenden Dokumente bei Ihnen an:

  • Sterbeurkunde in Kopie,
  • Erbschein oder
  • Testament nebst Testamentseröffnungsprotokolls in bankbestätigter Kopie,
  • Testamentsvollstreckerzeugnis in bankbestätigter Kopie (falls ein Testamentsvollstrecker bestellt wurde),
  • Zustimmungserklärung (falls bei mehreren Erben die Beteiligung von nur einem Erben übernommen werden soll),
  • Registerumschreibungsantrag,
  • Selbstauskunft und
  • bankbestätigte Personalausweiskopien von allen Erben.

Wenn der Erblasser die Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Direktkommanditist hielt, muss die Beteiligung im Handelsregister eingetragen werden. In diesem Fall benötigen wir von Ihnen für die Einreichung beim Amtsgericht originale Erbunterlagen sowie eine notariell beglaubigte Handelsregister-Vollmacht. Die Handelsregister-Vollmacht senden wir Ihnen mit den Übertragungsunterlagen als blanko Formular zu.

Wir sind eine Erbengemeinschaft. Kann die Hannover Leasing Beteiligung auf uns im Gesamten übertragen werden?

Unsere Gesellschaftsverträge erlauben nur den Beitritt natürlicher oder juristischer Personen. Eine Erbengemeinschaft, die nach dem Tode des Erblassers nach § 2032 BGB entsteht, erfüllt diese Kriterien leider nicht. Eine Erbauseinandersetzung ist daher zwingend erforderlich. Wir können unsere Beteiligungen nur auf die einzelnen Erben übertragen.

Wohin fließen Ausschüttungen der Fondsgesellschaft, wenn die Erbauseinandersetzung länger dauert und das Auszahlungskonto des Verstorbenen gesperrt wurde?

Bei Eingang der Sterbefallmeldung wird das Auszahlungskonto des Erblassers automatisch gesperrt. Dies dient dazu, Missbrauch zu vermeiden. Auszahlungen, die zwischen Erbfallmeldung und Übertragung der Beteiligung aus der Fondsgesellschaft geleistet werden, verbleiben im Beteiligungskonto. Nach erfolgter Umschreibung werden die einbehaltenen Gelder an den Rechtsnachfolger nachträglich überwiesen.

Wie lange dauert der Vorgang der Handelsregister-Eintragung und welche Kosten entstehen dabei?

Die Anmeldung einer Beteiligung erfolgt beim Amtsgericht. Es entstehen für die Eintragung einer Beteiligung sowohl Notar- als auch Amtsgerichtskosten. Hannover Leasing reicht Ihre originalen Erbunterlagen und die Handelsregister-Vollmacht(en) beim Notar zur Beurkundung ein. Die Bearbeitung der Handelsregister-Eintragung liegt im Anschluss daran beim Amtsgericht und kann – je nach Auslastung des Gerichts – von einigen Wochen bis zu drei Monaten dauern. Bitte planen Sie diesen Zeitraum ein, bevor Sie Ihre originalen Erbunterlagen aus der Hand geben. Die Bearbeitungszeit beim Amtsgericht können wir nicht beeinflussen. Sobald die Erbunterlagen wieder bei uns im Hause vorliegen, senden wir sie Ihnen sofort per Einschreiben zu.

Wer kommt für die entstehenden Drittkosten bei der Handelsregister-Eintragung auf?

Für die Notar- und Amtsgerichtskosten kommt vertraglich vereinbart der Rechtsnachfolger auf. Sie erhalten von uns nach erfolgter Eintragung Ihrer Beteiligung eine Rechnung, in der wir die Drittkosten an Sie weiter belasten.

Warum muss ich eine Selbstauskunft ausfüllen?

Nach den gesetzlichen Vorgaben des »Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes« werden die Anbieter geschlossener Investmentvermögen verpflichtet, seit dem 1.1.2016 die steuerliche Ansässigkeit des Anlegers für Zwecke des internationalen Informationsaustausches in Steuersachen (CRS – Common Reporting Standard der OECD) im Wege einer Selbstauskunft abzufragen.

Durch die FATCA1-USA-Umsetzungsverordnung ist die Investmentgesellschaft verpflichtet, im Wege einer Selbstauskunft des Anlegers eine Staatsangehörigkeit des Anlegers in den USA sowie eine steuerliche Ansässigkeit des Anlegers in den USA abzufragen und bestimmte Anlegerinformationen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Von dort aus werden die Informationen an die Steuerbehörde der USA (IRS) gemeldet. Übermittelt werden insbesondere Name, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer (»Taxidentification Number – TIN«) des Anlegers sowie Angaben zum Beteiligungskonto (Kontosaldo oder Kontowert, Gesamtbruttobetrag aus Zinsen, Dividenden, Veräußerungserlösen oder anderen Einkünften).

Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflichten benötigen wir von Ihnen die 4-seitige Selbstauskunft, die Sie mit den Unterlagen für die Umschreibung der Beteiligung erhalten. Ohne dieses Formular ist eine Übertragung nicht möglich.

Es gibt einen Testamentsvollstrecker. Was muss er zur Übertragung der Beteiligung beitragen?

Der eingesetzte Testamentsvollstrecker muss sich Hannover Leasing gegenüber legitimieren. Dies kann bei Treugeber-Beteiligungen über eine bankbestätigte Kopie des Testamentsvollstreckerzeugnisses oder des Annahmeschreibens geschehen. Bei Beteiligungen eines Direktkommanditisten, die im Handelsregister eingetragen werden, benötigen wir das originale Testamentsvollstreckerzeugnis. Hier ist keine andere Art der Legitimation möglich.

Der Testamentsvollstrecker muss der Übertragung immer zustimmen. Hierfür enthält das Formular für die Registerumschreibung ein Unterschriftsfeld.

Ich habe die Hannover Leasing Beteiligung als Vermächtnis erhalten. Macht es für meinen Rechtsanspruch auf die Übertragung einen Unterschied, dass ich kein Erbe bin?

Verschiedene Umstände können dazu führen, dass im Testament geregelte Vermächtnisse abgeändert werden müssen oder gar nicht erfüllt werden können. Das Erbschaftsrecht besagt, dass es die Aufgabe und Verantwortung des Erben bzw. des Testamentsvollstreckers ist, aus dem Nachlass Vermächtnisse im Sinne des Erblassers zu leisten. Als Vermächtnisnehmer benötigen Sie daher zusätzlich zu den einzureichenden Unterlagen den schriftlichen Auftrag des Erben bzw. Testamentsvollstreckers, die Hannover Leasing Beteiligung auf Ihren Namen zu übertragen.

Ich möchte die Hannover Leasing Beteiligung nicht behalten, sondern verkaufen. Wie gehe ich hier vor?

Leider ist es nicht möglich, als Erbe direkt aus dem Nachlass heraus die Hannover Leasing Beteiligung zu verkaufen. Laut unseren Gesellschaftsverträgen müssen Sie zuerst in die Fondsgesellschaft eintreten und die Beteiligung übertragen lassen, um sie im Anschluss daran verkaufen zu können. Der Verkauf der Beteiligung ist jedoch nur mit Vertragsübergang zum Jahresende möglich.

In unserem Haus existiert kein Zweitmarkt für den Handel mit Fondsbeteiligungen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich bei ihrer vermittelnden Bank/Sparkasse nach eventuellen Interessenten zu erkundigen. Auch kann die Handelsplattform www.zweitmarkt.de einen Handel unterstützen. Gerne geben wir Ihnen hierzu auf Anfrage die Kontaktdaten.

 Ich möchte die ererbte Hannover Leasing Beteiligung nicht übernehmen. Geht das?

Wenn Sie das Erbe angenommen haben, sind Sie rechtlich bereits im Besitz der Hannover Leasing Beteiligung. In unseren Gesellschaftsverträgen ist geregelt, dass die Fondsbeteiligungen automatisch ab Nachfolgetag des Todestags mit den Erben fortgesetzt werden. Ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall gibt es leider nicht.

Ich habe eine General-Vollmacht des/der Verstorbenen über den Tod hinaus. Kann ich damit die Beteiligung auf mich übertragen lassen oder bestimmen, auf wen die Beteiligung übertragen werden soll?

Nein, beide Optionen sind nicht möglich. Da unsere Gesellschaftsverträge den sofortigen Vertragsübergang auf die Erben nach dem Tode des Anlegers beinhalten, greift eine Vollmacht des Erblassers über den Tod hinaus hier nicht. Die Beteiligungen befinden sich bereits im Besitz der Erben. Der Bevollmächtigte des Erblassers kann diese Rechtsnachfolge nicht beeinflussen.

Was muss ich tun um mich beim Investorenportal anmelden zu können?

Schreiben Sie uns eine Email an investoren@hannover-leasing.de und wir senden Ihnen einen Aktivierungscode und sämtliche Informationen zu.

Wieso ist mein Aktivierungscode für das Investorenportal nicht mehr gültig?

Jeder Aktivierungscode zur einmaligen Registrierung hat aus Sicherheitsgründen eine begrenzte Laufzeit. Sollte diese Laufzeit von 60 Tagen überschritten sein, müssen Sie einen neuen Aktivierungscode beantragen.

Was ist wenn ich mein Passwort zur Anmeldung im Investorenportal vergessen habe?

Die Anmeldung zum Investorenportal erfolgt über die Website www.hl-investoren.de. Geben Sie dort Ihre Investorennummer und das bei der Registrierung vergebene Passwort ein und klicken Sie anschließend auf „anmelden“ (nicht auf „Registrieren“).

Sollte Ihnen Ihr Passwort nicht mehr bekannt sein, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Klicken Sie bitte auf der Website hl-investoren.de direkt (ohne eine Eingabe) auf „Passwort vergessen?“
  • Auf der folgenden Seite geben Sie bitte Ihre Investoren-Nummer ein und klicken auf „Passwort zurücksetzen“
  • Im Anschluss daran erhalten Sie per EMail einen Link zum Zurücksetzen Ihres Passwortes
  • Nach anklicken des Links in dieser EMail erhalten Sie eine weitere Mail mit einem neuen Passwort
Warum erhalte ich Anschreiben mit Kaufangeboten oder von Rechtsanwälten?

Wir möchten Ihnen versichern, dass der Schutz und die vertrauliche Behandlung Ihrer persönlichen Daten für unser Haus höchsten Stellenwert besitzen und wir selbstverständlich die bestehenden Datenschutzbestimmungen strikt beachten. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaften ist aber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. u.a. BGH II ZR 134/11 und II ZR 136/11, jeweils v. 5.2.2013) dazu verpflichtet, Gesellschaftern der jeweiligen Fondsgesellschaft auf Anfrage bestimmte Daten der Mitgesellschafter herauszugeben. Derartige Anfragen werden im Einzelfall streng von uns geprüft. Für den Fall, dass wir im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zu einer Auskunft verpflichtet sind, müssen wir dieser jedoch nachkommen und die Adressen der Mitgesellschafter herausgeben.

Wie kann ich dagegen vorgehen, das Dritte mich anschreiben?

Wenngleich eine dann erfolgte Weitergabe der Daten an Anlegerschutzanwälte oder andere Stellen zur werblichen Nutzung nicht vom Sinn und Zweck der genannten Rechtsprechung sein dürfte und auch nicht in unserem eigenen Interesse ist, können wir dies im Ergebnis leider nicht verhindern. Auch werden von den Anwälten oder anderen Personen und Verbänden solche Daten über die erfolgten Eintragungen beim Handelsregister abgerufen, falls die Investoren als Direktkommanditist im Rahmen der Fondsbeteiligungen dort hinterlegt sind. Daher haben wir nur die Möglichkeit, die Investoren in diesem Zusammenhang auf den individuellen Rechtsweg zu verweisen.

Was ist Geldwäsche überhaupt?

Geldwäsche hat das Ziel, die illegale Herkunft von Geldern zu verschleiern und es so vor Finanz- und Strafverfolgungsbehörden zu verbergen. So sollen Gewinne der Schattenwirtschaft in die legale Wirtschaft überführt werden. Geschätzt wird, dass zwischen zwei und fünf Prozent des weltweiten Bruttoinlandsproduktes aus illegalen Quellen besteht.

Die Geldwäsche erfolgt meist in drei Schritten.

Der erste davon ist die sogenannte Einspeisung. Um die Herkunft des „dreckigen Geldes“ zu verstecken, vermischt man es mit einer erlaubten Geschäftstätigkeit.

Der zweite Schritt bei der Geldwäsche ist die Verschleierung. Dabei sollen sämtliche Spuren, durch die man die Herkunft des Geldes zurückverfolgen könnte, verwischt werden. Oft macht man das durch möglichst viele Transaktionen. Eine Transaktion ist, wenn Geld von einem Bankkonto zum anderen wandert.

Dann erfolgt der dritte Schritt, die Integration. Das gewaschene Geld wird nun verwendet, um auf legalem Weg Dinge zu kaufen.

Wie wird Geldwäsche bekämpft?

Da Deutschland wie die meisten Staaten der Welt ein berechtigtes Interesse daran hat, gegen Geldwäsche vorzugehen, wurde im Jahr 1993 deshalb in Deutschland ein Gesetz erlassen, das die Geldwäsche erschweren soll: das Geldwäschegesetz. Seitdem wurde es mehrmals grundlegend reformiert und ist heute von der EU-Gesetzgebung geprägt.

Gemäß dem Geldwäschegesetz geschieht dies vornehmlich durch folgende Methoden:

  • „Know-Your-Customer-Prinzip“ (auch genannt „KYC“ oder “Kenne Deinen Kunden“)
  • Überwachung von Konten und Transaktionen
  • Meldung verdächtiger Transaktionen an die Behörden

Das Know your Customer“ – Prinzip ist dabei die wichtigste Vorgehensweise in der Geldwäschebekämpfung. Dieses Prinzip soll anonyme Transaktionen unmöglich machen. Aus diesem Grund ist Hannover Leasing als Verpflichtete des Geldwäschegesetzes gehalten, die Kundenidentität zu überprüfen.

Wie sieht „Know-Your-Customer“ in der Praxis aus?

Das „Know-Your-Customer“ Prinzip verpflichtet Hannover Leasing

1. vor Begründung jeder Geschäftsbeziehung:

zur Identifizierung seiner Kunden, für diese auftretende Personen und ggfs. vorhandene wirtschaftlich Berechtigte,

2. während der laufenden Geschäftsbeziehung:

zur kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung und der regelmäßigen Aktualisierung der im Rahmen der Begründung der Geschäftsbeziehung durchgeführten Identifizierung durch angemessene Maßnahmen

Erhoben werden regelmäßig die folgenden Daten:

bei natürlichen Personen:

  • Name, Adresse, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Branche/Beruf und Angabe, ob das Geschäfts für sich selbst oder für einen anderen abgeschlossen wird (wirtschaftlich Berechtigter)

Bei nicht natürlichen Personen:

  • Firma (Name oder Bezeichnung), Rechtsform, Registernummer, Anschrift Sitz oder Niederlassung, Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans/gesetzliche Vertreter, Name des/der wirtschlich Berechtigten

Überprüft werden diese anhand folgender Dokumente:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (natürliche Personen)
  • Aktueller HR-Auszug, Gesellschafterliste, Satzung, Transparenzregister, Stiftungsurkunde, etc. (nicht natürliche Personen)

Aufgezeichnet werden die Daten durch die Notierung der Angaben im Zeichnungsschein und Durchführung von Kopien der zur Überprüfung vorgelegten Dokumente Die aufzeichneten Daten werden im Nachgang systemisch bei Hannover Leasing für die Dauer der Geschäftsbeziehung hinterlegt.

Was geschieht, wenn diese Identifizierung nicht durchgeführt werden kann, da der Kunde dazu keine Angaben machen will bzw. entsprechende Nachweise vorlegen will?

Das Geldwäschegesetz verpflichtet nicht nur Hannover Leasing zur Durchführung der Identifizierung, sondern auch den Kunden zur Mitwirkung an dieser. Können die geforderten Angaben/Nachweise nicht erhoben/vorgelegt werden, darf Hannover Leasing die Geschäftsbeziehung nicht begründen oder muss sie rückabwickeln und ggfs. eine Meldung an die Behörden wegen des Verdachts auf Geldwäsche machen.

Wie sieht eine Aktualisierung aus?

Für die Durchführung der Aktualisierung verschickt Hannover Leasing jährlich Änderungsmitteilungen in Form von Fragebögen mit der Bitte, Änderungen der erhobenen Daten mitzuteilen. Diese Fragebögen werden regelmäßig als Anlage zu Mitteilungen über Ausschüttungen, stattfindende Gesellschafterversammlungen, etc. mitgesendet. Auch hier greift die bereits angesprochene Mitwirkungspflicht des Kunden.

Diese Mitwirkungspflicht bedeutet darüber hinaus, dass der Kunde auch von sich aus, anlassbezogen verpflichtet ist, Änderungen der zur Identifizierung erhobenen Daten mitzuteilen und durch entsprechende Dokumente nachzuweisen.

Erlaubt das eigentlich der Datenschutz?

Das Geldwäschegesetz enthält spezialgesetzliche Regelungen zur Erhebung von Daten durch den Verpflichteten bei Geschäftsbeziehungen und Transaktionen. Davon betroffen sind insbesondere auch personenbezogene Daten. Es erlaubt ausdrücklich die Erhebung, Überprüfung und Dokumentation der Daten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Selbstverständlich unter Wahrung der Vertraulichkeit der Daten.

Download Formulare

Hier finden Sie ausfüllbare Formulare als PDF zum Download. Sollten Sie Fragen zu den Formularen haben können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Sind Sie umgezogen, hat sich eine Namensänderung ergeben oder haben Sie eine neue Bankverbindung? Eine Aktualisierung Ihrer persönlichen Daten können Sie uns direkt über das Formular Änderungsmitteilung zukommen lassen.

Formular – Änderungsmitteilung

Ihren zuständigen Steuerberater finden Sie auf Ihrer letzten Steuerlichen Ergebnismitteilung.

Beschwerdemanagement

Die Ombudsstelle erreichen Sie unter:

Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V.
Postfach 640222
10048 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 257 616 90
Telefax: +49 (0) 30 257 616 91
E-Mail: info@ombudsstelle.com
Internet: www.ombudsstelle.com

Wir nehmen Ihre Kritik ernst! Wenn Sie einmal nicht mit uns zufrieden sind, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an investoren@hannover-leasing.de oder rufen sie uns an: +49 89 211 04-5222

Postalisch erreichen Sie uns unter:

Hannover Leasing GmbH & Co. KG
-Investorenbetreuung-
Wolfratshauser Str. 49
82049 Pullach

Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Eine Beschwerde ist für Sie immer kostenlos. Es besteht dabei keinerlei Formerfordernis.

Wir nehmen Ihre Kritik ernst! Wenn Sie einmal nicht mit uns zufrieden sind, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an beschwerde@hannover-leasing.de

Postalisch erreichen Sie uns unter:

Hannover Leasing GmbH & Co. KG
-Beschwerdestelle-
Wolfratshauser Str. 49
82049 Pullach

Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Eine Beschwerde ist für Sie immer kostenlos. Es besteht dabei keinerlei Formerfordernis.

Weitere Informationen zu unserem Beschwerdemanagement finden Sie hier.

Kommt es einmal zu Schwierigkeiten mit einer Beteiligung, steht Ihnen auch die unabhängige Ombudsstelle Geschlossene Fonds zur Verfügung, die schnell, fair, unbürokratisch und kostenfrei hilft, etwaige Meinungsverschiedenheiten beizulegen. Wir nehmen an dem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.

Zweitmarkt

Hannover Leasing hat mit der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG (Fondsbörse) – der größten Zweitmarktbörse Deutschlands für geschlossene Fonds – eine Partnerschaft vereinbart.

Wer ist die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG?
Unter der Dachmarke Zweitmarkt.de betreut die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG seit über 15 Jahren als Pionier und Marktführer den Handel mit geschlossenen Fonds an der Fondsbörse Deutschland und hat in dieser Zeit über zwei Milliarden Euro Nominalkapital erfolgreich vermittelt. Die Initiatoren-unabhängige Handelsplattform wird von den Börsen Düsseldorf-Hamburg-Hannover betrieben. Anleger können über die Fondsbörse Deutschland Anteile von rund 4.800 geschlossenen Fonds (Immobilien-, Schiffs-, Lebensversicherungs-, Private Equity- und andere Spezialfonds) handeln. Der Handel vollzieht sich an der Fondsbörse Deutschland transparent auf Basis einer strengen Marktordnung und unter börsenseitiger Handelsüberwachung. Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG ist ein zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter der ID 129360 geführt. Weitere Informationen im Internet unter https://www.zweitmarkt.de.

Wie ist das Vorgehen?
Gerne erläutert Ihnen die Fondsbörse den Auftrag im Detail und steht Ihnen auch für sonstige Rückfragen rund um dieses Thema unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG
Kleine Johannisstraße 4
20457 Hamburg
Telefon +49 40 480920-0
Oder nutzen Sie das Kontaktformular unter:
https://www.zweitmarkt.de/kontakt